Donnerstag, 9. Februar 2017

Nutzungsrechte für Audio-Sprachaufnahmen | Buyout



Nutzungsrechte an den Sprachaufnahmen erwerben unsere Kunden (mit einer Ausnahme) zeitlich und räumlich unbegrenzt – ohne Mehrpreis.

Ausnahme

Nur dann, wenn die Sprachaufnahmen „in Werbeschaltungen“ genutzt werden, fallen zusätzliche Kosten für ein Buyout an (prozentualer Aufpreis).

„In Werbeschaltungen“ bedeutet: BEZAHLTE Schaltung der Sprachaufnahme (solo oder eingebunden in ein audiovisuelles Medium) in TV, Radio, Kino, bzw. Einsatz als Vorschalt-Werbespot im Internet, wie z.B. bei Facebook Ads, YouTube-Ads und Bumper-Ads, etc. 

Beispiel für Nutzungsrechte OHNE Mehrpreis

Von zappmedia gelieferte Sprachaufnahmen / Voice-Over für ein Unternehmens-, Produkt-, oder E-Learning-Video können auf beliebig vielen Websites inkl. YouTube und Facebook etc. eingebunden oder verlinkt werden, auf Messen und Veranstaltungen vorgeführt werden etc. – räumlich und zeitlich unbegrenzt.


Background
Zum Thema „Preise für Nutzungsrechte“ im Zusammenhang mit Audio-Sprachaufnahmen / Voice-Over finden sich im Internet unterschiedliche Varianten. Die häufigste Variante ist, einen Grundpreis für die eigentliche Sprachaufnahme zu berechnen und kleinteilig Mehrpreise für einzelne Nutzungsrechte / Buyouts (lokal, regional, City, national, international, Internet, Nutzungsart, lokale Nutzung auf Messen, Veranstaltungen etc.) zu addieren. Zudem wird die Nutzungsdauer oft begrenzt, für Verlängerungen entstehen ggf. weitere Kosten.