Nutzungsrechte an den Sprachaufnahmen erwerben unsere Kunden
(mit einer Ausnahme) zeitlich und räumlich unbegrenzt – ohne
Mehrpreis.
Ausnahme
Nur dann, wenn die Sprachaufnahmen „in Werbeschaltungen“ genutzt werden, fallen zusätzliche Kosten für ein Buyout an (prozentualer Aufpreis).
„In Werbeschaltungen“ bedeutet: BEZAHLTE
Schaltung der Sprachaufnahme (solo oder eingebunden in ein audiovisuelles
Medium) in TV, Radio, Kino, bzw. Einsatz als Vorschalt-Werbespot im Internet,
wie z.B. bei Facebook Ads, YouTube-Ads und Bumper-Ads, etc.
Beispiel für Nutzungsrechte OHNE Mehrpreis
Von zappmedia gelieferte Sprachaufnahmen
/ Voice-Over für ein Unternehmens-, Produkt-, oder E-Learning-Video können auf
beliebig vielen Websites inkl. YouTube und Facebook etc. eingebunden oder
verlinkt werden, auf Messen und Veranstaltungen vorgeführt werden etc. –
räumlich und zeitlich unbegrenzt.
Background
Zum Thema „Preise für Nutzungsrechte“ im Zusammenhang mit
Audio-Sprachaufnahmen / Voice-Over finden sich im Internet unterschiedliche
Varianten. Die häufigste Variante ist, einen Grundpreis für die eigentliche
Sprachaufnahme zu berechnen und kleinteilig Mehrpreise für einzelne Nutzungsrechte
/ Buyouts (lokal, regional, City, national, international, Internet, Nutzungsart,
lokale Nutzung auf Messen, Veranstaltungen etc.) zu addieren. Zudem wird die
Nutzungsdauer oft begrenzt, für Verlängerungen entstehen ggf. weitere Kosten.